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Kernkompetenz

Technologie- und IT-Recht

Ein IT-Vertrag wird geschrieben, bevor klar ist, was gebaut wird — und muss danach mehrere Jahre halten.

Technische Vorhaben scheitern selten am Recht und selten an der Technik. Sie scheitern an der Nahtstelle dazwischen: Ein Projekt wird beschrieben, bevor entschieden ist, was geliefert werden soll. Die Verantwortung für Verzögerungen bleibt offen. Und der Weiterbetrieb nach einer Kündigung ist nicht geregelt, weil beim Abschluss niemand an ein Ende gedacht hat.

Solche Verträge beurteilen kann nur, wer beide Seiten liest. Ich arbeite Spezifikationen, Architekturskizzen und Leistungsbeschreibungen durch, bevor unterschrieben wird — dort ist ein Missverständnis noch korrigierbar, danach wird es ein Streitfall.

Was ich dabei tue

  • IT-Beschaffung: Werk-, Dienst- und gemischte Verträge, Leistungsbeschreibungen, Abnahmeverfahren
  • Ausarbeiten und Verhandeln von Kundenverträgen zwischen Technologieanbietern und grossen nationalen sowie internationalen Unternehmen
  • Softwarelizenzierung: Nutzungsumfang, Messgrössen, Weitergabe, Anpassungen und Wartung
  • SaaS und Cloud-Bezug: Verfügbarkeit, Service-Credits, Datenhaltung, Beendigung
  • Rechtliche Begleitung von Geschäftsmodellen im Technologiebereich und im Internet
  • Prüfung fremder Entwürfe, AGB und Einkaufsbedingungen im Detail

Wie ein Mandat in diesem Bereich abläuft

  1. 01Ausgangslage und Zielbild

    Wir lesen Ihre Unterlagen — Pflichtenheft, Architektur, bisherige Korrespondenz — und halten schriftlich fest, was das Projekt leisten soll und woran man das erkennt.

  2. 02Vertrag oder Stellungnahme

    Sie erhalten einen Entwurf mit Begründung je Abweichung, oder eine Stellungnahme zu einem fremden Entwurf mit den Stellen, die vor der Unterschrift geklärt werden müssen.

  3. 03Verhandlung

    Auf Wunsch führe ich die Verhandlung mit der Gegenseite. Auseinandersetzungen über Formulierungen sind billiger als Auseinandersetzungen über Leistungen.

  4. 04Während der Laufzeit

    Änderungen, Nachträge und Abnahmen begleite ich weiter — die meisten Streitfälle entstehen aus Nachträgen, die niemand dokumentiert hat.

Häufige Fragen zu Technologie- und IT-Recht

Wir haben einen Rahmenvertrag der Gegenseite vorliegen. Können Sie den prüfen?

Ja. Sie erhalten eine Stellungnahme, in der jede kritische Stelle benannt ist, mit dem Risiko, das sie auslöst, und einem Formulierungsvorschlag. Sie können die Stellen selbst verhandeln oder mich damit beauftragen.

Unser Projekt ist bereits in Schieflage. Ist das noch ein Vertragsthema?

Oft ja. Zuerst wird festgehalten, was geschuldet ist und was davon erbracht wurde — Vertrag, Protokolle, E-Mails, Abnahmedokumente. Erst danach lässt sich über Nachbesserung, Nachlass oder Beendigung sprechen, und über die Beweislage vor Gericht.

Arbeiten Sie mit unserem IT-Dienstleister zusammen, ohne die Verhandlung zu übernehmen?

Ja. Ich liefere die Vertragsgrundlage, Sie verhandeln. Manche Mandate bestehen aus einer Prüfung vor der Unterschrift — auch das ist ein Mandat.

Typische Fragen

Kommt Ihnen eine davon bekannt vor?

  • Wer trägt das Risiko, wenn die Spezifikation verfehlt wurde, der Vertrag formal aber erfüllt scheint?
  • Wie lösen wir uns aus einem Abonnement, ohne die Daten oder den Betrieb zu verlieren?
  • Was bedeutet «abgenommen» — und welche Mängel dürfen wir danach noch rügen?
  • Dürfen wir den Vertrag auf eine Konzerngesellschaft übertragen, und was passiert bei einem Verkauf?

Kontakt

Im ersten Gespräch geht es um die Ausgangslage, nicht um ein Mandat. Danach wissen Sie, ob ich der Richtige bin — und was der nächste Schritt kostet. Telefon und Anschrift stehen auf der Kontaktseite.

Nächster Schritt

Zwei Sätze genügen für den Anfang

Schildern Sie die Ausgangslage kurz. Ich sage Ihnen, ob das zu diesem Bereich gehört und was der nächste sinnvolle Schritt wäre.