Kernkompetenz
Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
Die meisten Verträge sind erst im Streit unbrauchbar. Die Leistung ist so beschrieben, dass beide Seiten sie unterschiedlich lesen können. Die Haftung ist auf einen Betrag begrenzt, den niemand bemerkt hat. Und der Weg aus dem Vertrag heraus ist entweder nicht geregelt oder so, dass er niemandem nützt.
Vertragsgestaltung soll nicht möglichst viel regeln, sondern die Fragen, die dieses Geschäft wirklich auslösen kann: Wer entscheidet, wenn sich etwas ändert? Wer trägt, wenn es schiefgeht? Wie kommen beide Seiten wieder auseinander, und zu welchem Preis?
Was ich dabei tue
- Verträge über Lieferung, Dienstleistung und Zusammenarbeit — von der kurzen Vereinbarung bis zum Rahmenvertrag
- Prüfung und Verhandlung fremder Entwürfe, mit Änderungsvorschlägen und Begründung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen: Erstellen, Prüfen, Einbeziehen und Auslegen
- Vertraulichkeitsvereinbarungen, Absichtserklärungen und Term Sheets
- Änderungsmanagement: Nachträge, Anpassungen, Übertragung auf andere Gesellschaften
- Beendigung: Kündigung, Aufhebung, Übergang von laufenden Geschäften
Wie ein Mandat in diesem Bereich abläuft
01Was soll geregelt sein
02Entwurf oder Prüfung
03Klärung offener Punkte
04Abgelegt statt vergessen
Häufige Fragen zu Vertragsrecht
Wir haben eine Vorlage gefunden. Genügt nicht ein Blick darauf?
Können AGB überhaupt helfen, oder sind sie ungültig?
Übernehmen Sie regelmässig die Vertragsprüfung für ein Haus?
Typische Fragen
Kommt Ihnen eine davon bekannt vor?
- Welche Klausel eines fremden Vertragsentwurfs kostet uns im Ernstfall wirklich Geld?
- Können wir uns auf unsere AGB verlassen — sind sie gültig einbezogen?
- Wie formulieren wir eine Pauschale, die auch dann hält, wenn der Aufwand mehr wird?
- Ab wann ist eine E-Mail eine Vertragsänderung?
Kontakt
Im ersten Gespräch geht es um die Ausgangslage, nicht um ein Mandat. Danach wissen Sie, ob ich der Richtige bin — und was der nächste Schritt kostet. Telefon und Anschrift stehen auf der Kontaktseite.
Nächster Schritt
